Der Rat der Gemeinde Recke fordert das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium des Inneren auf, vom Zeitpunkt der Antragstellung auf Asyl bis zu einer Entscheidung des Bundesamtes für Migration die Kosten für Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen vollständig zu übernehmen. Zusätzlich sollte der Bund die Kosten für die Gesundheitsversorgung tragen.
Auch nach einer Entscheidung des Bundesamtes müssen Kosten für Unterbringung und Integration weiterhin anteilig vom Bund gezahlt werden.
Ergebnis der Abstimmung: Einstimmig angenommen mit zwei Enthaltungen!
Den gesamten Antrag im Wortlaut finden Sie unter Weiterlesen.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kellermeier,
sehr geehrte Damen und Herren,
am Freitag, den 8. Mai, findet in Berlin ein Flüchtlingsgipfel statt. Bundeskanzlerin Merkel wird mit Politikern aus Bund und Ländern über die Herausforderungen durch weiter steigende Flüchtlingszahlen beraten. Vertreter aus Kommunen sitzen nicht mit am Tisch.
Abgesehen von Kreisen und Städten sind es aber Kommunen, die in erster Linie verantwortlich sind für die Aufnahme und Integration von Menschen, die wegen Verfolgung oder kriegerischer Auseinandersetzungen in ihren Heimatländern zu uns fliehen. Unsere Gemeinde ist in hohem Maße bereit, Hilfe für Asylbewerber zu leisten. Das im letzten Jahr entstandene „Bündnis für Flüchtlinge“, viele Vereine und Einzelpersonen engagieren sich, helfen bei Behördengängen, bieten Deutschunterricht an oder stehen mit Rat und Tat zur Verfügung. Wir sind aber der Meinung, dass die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, die unsere Gemeinde letztlich finanziell überfordert.Voraussetzungen für eine gute Integration kann nur gemeinsam mit dem Bund bewältigt werden.
Die SPD Fraktion beantragt daher, der Rat möge in seiner Sitzung am 7. Mai 2015 folgendes beschließen:
Der Rat der Gemeinde Recke fordert das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium des Inneren auf, vom Zeitpunkt der Antragstellung auf Asyl bis zu einer Entscheidung des Bundesamtes für Migration die Kosten für Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen vollständig zu übernehmen. Zusätzlich sollte der Bund die Kosten für die Gesundheitsversorgung tragen. Auch nach einer Entscheidung des Bundesamtes müssen Kosten für Unterbringung und Integration weiterhin anteilig vom Bund gezahlt werden.
Begründung:
Die Bundesregierung hat zwar Sofortmaßnahmen beschlossen und für die Jahre 2015 und 2016 jeweils 500 Millionen Euro für Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in den Haushalt eingestellt. In diesem Jahr werden die Kosten dafür aber bereits den Betrag von 3,5 Milliarden Euro übersteigen. Schon heute führen Aufgaben, die von Bund und Land an Kommunen delegiert werden, zu erheblichen finanziellen Defiziten. Längerfristig könnten originäre kommunale Aufgaben nur noch bedingt erfüllt werden. Wenn Kommunen, Städte und Kreise an die Verantwortlichen im Bund appellieren und ihre Forderungen offensiv vertreten, können wir uns gemeinsam Gehör verschaffen.
Monika Glaßner,
Fraktionsvorsitzende
Recke, 4. Mai 2015