
Daneben treibt die neue Satzung in punkto Gebührenermäßigung beim Niederschlagswasser seltsame Blüten.
So wird derjenige, der sein Dach mit mindestens 6cm Aufbaustärke begrünt, mit 50% Ermäßigung beglückt, gleichgültig ob wegen hoher Dachneigung der Regen nur so auf den Boden strömt oder nicht.
Auch wer eine Brauchwasseranlage, die mit Regenwasser gespeist wird, von mindestens 3m³ (bzw. 30l pro m²) vorweisen kann, wird mit 50% Ermäßigung belohnt, gleichgültig, ob er dies Wasser überhaupt nutzen kann (z.Bsp. wegen eines kleinen Haushaltes).
Leer geht der Bürger/in aus, der aus Umweltschutzgründen Vorrichtungen zum Versickern des Regenwassers auf seinem Grundstück schafft.
Daneben werden die Einleiter nicht besonders veranlagt, die mit Stickstoff stark belastetes Wasser einleiten.
Die neue Satzung könnte den Gebührenzahlern auch einen kostengünstigeren und kundenfreundlicheren Service beim Zählerablesen bieten.
Sollte die Gebührensatzung nicht insbesondere in diesen Punkten nachgebessert werden, sieht sich die SPD-Fraktion außerstande, diesem mangelhaften
Entwurf zuzustimmen.