Gemeinde Recke verpasst den Anschluss

Der europäische Wasserrechtsordnungsrahmen gibt den Mitgliedsstaaten vor, mit der Wassergebührenpolitik angemessene Anreize zu schaffen, um die Wasserreserven möglicht wirksam zu nutzen. Auch das Landeswassergesetz NRW verlangt einen schonenden und sparsamen Umgang mit Wasser und empfiehlt die Nutzung von Regenwasser, was bei den Gebühren berücksichtigt werden soll.
Entgegen dem früheren Ziel "nur weg mit dem Wasser" verfolgt man heute im Sinne des Umweltschutzes die Absicht, das Niederschlagswasser vor Ort versickern zu lassen, verzögert abzuleiten, die Verdunstung zu fördern oder zwischenzuspeichern. Dabei spielt auch die Regenwassernutzung eine wichtige Rolle.
Doch wenn man in die neue Gebührensatzung Reckes schaut, wird der Bürger der diese Maßnahmen auf seinem Grundstück durchführt, nicht leistungsgemäß belohnt. Gründächer und Regenwassernutzung bringen zwar 50-% Ermäßigung, aber das war es dann auch.
Entsiegelt der Bürger Flächen z.Bsp. durch Schotter, Kies, Rasengittersteine usw., wird das nicht honoriert. Sinvoll wären da Abstufungen im Sinne des Umweltschutzes, je nach den Maßnahmen, die der Grundstückseigentümer auf seiner Fläche durchführt.
Daneben wäre es wichtig, die Bürger umfassend über die Möglichkeiten bei der Rückhaltung des Niederschlagswassers zu beraten. Doch die Satzung sieht dies nicht als Verpflichtung vor.
Recke verpasst eben den Anschluss – auf jeden Fall in Sachen Umweltschutz.