
Der Bürgermeister kündigte auch schon an, dass alle Kosten, die für die Neuberechnung entstehen, den Bürgern in die Niederschlagswasser-Gebühren gerechnet werden. Weil er, als noch Zeit dazu war, nicht gehandelt hat, will er zudem die notwendigen Arbeiten, die ansonsten die Verwaltung über einen längeren Zeitraum selbst hätte erledigen können, für teures Geld an eine Firma vergeben. Selbstverständlich muss der Gebührenzahler das mitfinanzieren.
Diese Vorgehensweise des Bürgermeisters beanstandet die SPD-Fraktion nachdrücklich und fordert eine umfassende Behandlung des Themas in den Ratsgremien.
Da der Bürgermeister seine Vorstellungen mittels eines Dringlichkeitsbeschlusses durchsetzen wollte, erhielt er von der SPD-Fraktion folgende Antwort:
Die SPD-Fraktion lehnt die Fassung eines Dringlichkeitsbeschlusses zur Einführung getrennter Abwassergebühren nachdrücklich ab.
Dies erfolgt aus mehreren Gründen, wovon die wichtigsten hier genannt werden:
1. Obwohl die SPD-Fraktion wiederholt beantragt hat, in Recke getrennte Abwassergebühren einzuführen, um die Bürger gerecht veranlagen zu können, wurde dies von der Verwaltung stets abgelehnt. Damit hat sie sich aufgrund des jetzigen Urteils des Verwaltungsgericht Münster nun selbst in Zugzwang gesetzt, der mit einem Dringlichkeitsbeschluss nicht gemildert werden kann. Schnellschüsse heben die Versäumnisse der Vergangenheit nicht auf.
Die SPD-Fraktion hält wegen der schwierigen Thematik eine umfassende Behandlung in den Ratsgremien für unbedingt erforderlich.
2. Eine Überfliegung des Gemeindegebietes zur Kartierung befestigter Flächen hält die SPD-Fraktion für unnötige Preistreiberei, da die Bürger ohnehin Selbstauskunft geben müssen, und außerdem die Aufnahmen aus der Luft keinesfalls Auskunft über an die Kanalisation angeschlossene Flächen geben.
3. Der Ansatz der Verwaltung von gut 9% Niederschlagswasser erscheint der SPD-Fraktion völlig unrealistisch, da im Urteil des OVG schon von mindestens 25% ausgegangen wird und im Durchschnitt mit einem Kostenanteil von 41% gearbeitet wird.
Eine entsprechende fundierte Kalkulation muss den Ratsgremien erst einmal vorgelegt werden.
4. Mit einer Veränderung des prozentualen Anteils des Niederschlagswassers an der Abwassergebühr könnte sogar eine Senkung der Schmutzwassergebühr erfolgen, was der SPD-Fraktion aufgrund der Ausführungen im Urteil des OVG wahrscheinlich erscheint.