
Begründung:
Nach § 1 (3) BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Nach § 1 (5) BauGB soll die Bauleitplanung eine nachhaltige Entwicklung der Gemeinde fördern.
Industrielle Tierhaltung ist bekanntermaßen mit erheblichen Wirkungen (z.B. Geruchsemissionen, Risiko der Verbreitung auch humanpathogener Krankheitserreger, Windflüchtigkeit von Stoffen (z.B. Federn), hohen Abfallmengen (z.B. Tierkot, Tierleichen)) gekoppelt, die sich auch im Umfeld solcher Haltungsanlagen sehr stark negativ bemerkbar machen können. Sie sind damit potentiell geeignet, die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse für die Menschen in benachbarten Siedlungen empfindsam zu stören.
Die Bewohner des Kreienfeldes haben durch ihren Sprecher im Bauausschuss am 15.02.2005 zum Ausdruck gebracht, dass sie schon durch die derzeitige Mastanlage mit knapp 20.000 Puten erheblich in ihrer Wohn- und Lebensqualität beeeinträchtigt werden und eine weitere Vergrößerung der Mastkapazität auf nahezu die doppelte Größe nicht hinnehmbar sei.
Das Misstrauen der Bewohner des Kreienfeldes wird noch dadurch gesteigert, dass der Antragsteller zur Vergrößerung der Mastkapazität rechtliche Schwachstellen der Immissionschutzgesetzgebung nutzt, um mit einfachen Genehmigungsverfahren nach der 4. BImSchV seine betrieblichen Interessen zu realisieren.
Da nach den derzeit bekannten Marktanalysen des Fleischkonsums die Putenfleischversorgung in Deutschland erst zu ca. 65 % aus landeseigenen Mastanlagen kommen, ist auch zukünftig noch mit einer Erweiterung der industriellen Mast zu rechnen. Um möglichen Konflikten in der Stadtort-generierung für industrielle Mastkapazitäten ein städtebauliches Konzept vorweisen zu können, welches die unterschiedlichen Konfliktpotentiale (Emission, Immission im Umfeld, Abfallentsorgung, Empfindsamkeit des Stand-ortes, Erschließung, Ausbaukapazität für zukünftige Anlagen, Angliede-rung von Verarbeitungs- und Konfektionierungs-kapazitäten usw.) transparent und nachvollziehbar aufbereitet, hält die SPD-Fraktion die Aufnahme der Bauleitplanung mit einer gemeindeübergrei-fenden Standortsuche für solche industrielle Mastanlagen für städtebaulich geboten.
Nach Auffassung der SPD-Fraktion besteht aufgrund der gesetzlichen Regelung in § 1 (3) BauGB sogar eine Planungs p f l i c h t der Gemeinde, da die äußeren Bedingungen (vorhandene Beschwerden von Bürgern im Immissionsbereich der bestehenden industriellen Mastanlage, erkennbare Absichten des Antragstellers zur Ausweitung von eigenen Abwasser-klärkapazitäten in der Gemeinde, Unterdeckung des Putenfleischmarktes mit landeseigenen Mastanlagen usw.) eine grundlegende Ordnung für eine solche Entwicklung in der Gemeinde Recke unter städtebau-lichen Gesichtspunkten und zur Verwirklichung von Allgemeinwohlbelangen verlangen.